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Ansprechpartner

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Jährlich sterben in Deutschland rund 130.000 Menschen am plötzlichen Herztod. Dies entspricht der Einwohnerzahl einer Großstadt. Das sind jeden Tag 350 vermeidbare Tote, an jedem Ort, auch in Betrieben und Verwaltungen.

Das möchten wir ändern - der Kampf gegen den plötzlichen Herztod

Der Tod wird durch Herzrasen (Kammerflimmern) verursacht, was zu einem sofortigen Herz-Kreislauf-Stillstand führt. Der häufig vermeidbare Tod so vieler Mitbürger ist eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit.

images/aufgaben/kdh/defibrillator.jpgNach einem plötzlichen Herzversagen hat der Betroffene nur eine Chance, wenn sofort mit der Herzdruckmassage und der Anwendung eines Defibrillators begonnen wird. Zum schadensfreien Überleben bleibt nur ein Zeitfenster von drei bis fünf Minuten. Die Hilfsfrist des Notarzt- und Rettungsdienstes beginnt in der Regel nach drei bis fünf Minuten. Die Hilfe innerhalb dieses Zeitfensters ist also weder von Notärzten noch von Rettungsdiensten machbar. Deshalb ist die Breitenausbildung der Bevölkerung die einzige Lösung des Problems. Wir versuchen dieses Intervall mit unseren HvO'lern - Helfer vor Ort zu verkleinern.

Kein Bewusstsein für die Problematik in der Öffentlichkeit!

Diese Tatsache ist in seiner Konsequenz weder der Politik noch der Öffentlichkeit bewusst. Täglich sterben 274 Mitbürger in Deutschland am plötzlichen Herzversagen. In den nächsten 12 Monaten ist jeder 500. von uns ein Betroffener. Daher wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt Korntal-Münchingen und den DRK Ortsvereinen Korntal und Münchingen Defibrillatoren für das Stadtgebiet angeschafft. Die Ausbildungsvoraussetzungen für die Bevölkerung ist ebenfalls geschaffen und wir versuchen zurzeit die Öffentlichkeit für unsere Aktion "Kampf dem Herztod" zu mobilisieren.

Der vermeidbare Tod von täglich 274 Menschen sollte uns Ansporn dafür sein. Das können Sie tun - Auffinden einer Person.

Standorte

Münchingen - Widdumhof
Münchingen - Spitalhof
Münchingen - Volksbank Strohgäu
Münchingen - Sporthalle
Münchingen - Freizeitbad
Münchingen - Abacco Hotel
Kallenberg - Kallypso
Korntal - Bahnhofsapotheke
Korntal - Bücherei Stadthalle
Korntal - Rathaus
Korntal - BW-Bank
Korntal - Kreissparkasse

Bürgerbus

Schauen Sie sich die Standorte genauer an.

Das Ziel

Das wichtigste Ziel bleibt die Breitenausbildung der gesamten Bevölkerung in Herz-Lungen-Wiederbelebung und Frühdefibrillation. Den plötzlichen Herztod können wir umfassend nur vermeiden, wenn wirklich jedermann helfen kann. Die Ausbildung muss im Kindergarten beginnen und über Schulen, Hochschulen und Führerscheinerwerb kontinuierlich und zwingend fortgesetzt werden.

Die Bundesärztekammer hält die Aus- und Fortbildung der Ärzte nicht für zwingend notwendig, deshalb sterben heute noch zu viele Patienten in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen am plötzlichen Herzversagen. Natürlich sind viele Ärzte in HLW ausgebildet und haben ein AED-Gerät. Bevor Sie aber ein Belastungs-EKG bei Ihrem Arzt oder eine Anästhesie bei einem Zahnarzt durchführen lassen, sollten Sie sich bestätigen lassen, ob er reanimieren und defibrillieren kann. Wenn nicht, könnte dies für Sie tödlich sein.

Informieren Sie sich rechtzeitig

Vor jeder Operation müssen Sie im Krankenhaus schriftlich bestätigen, dass Sie über alle Risiken der geplanten Operation informiert wurden. Lassen Sie sich im Gegenzug vom Krankenhaus schriftlich bestätigen, dass Sie nach einem plötzlichen Herzversagen zu jeder Zeit an jedem Ort im Krankenhaus innerhalb von drei Minuten reanimiert werden können.

Natürlich haben viele Kliniken und Ärzte die notwendige Vorsorge getroffen. Da dies für Ärzte und Krankenhäuser aber leider noch immer freiwillige Leistungen sind, sollten Sie als Patient vorsorgen und sich schriftlich absichern.

Es ist ein Phänomen, dass selbst betroffene Familien den plötzlichen Herztod von Angehörigen allen möglichen unvermeidbaren Ursachen zuordnen, nur nicht dem sehr oft vermeidbaren plötzlichen Herzversagen. Die meisten Mitbürger wissen noch immer nicht, wie leicht sie selbst helfen können.

Das müssen wir ändern.

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien

Der plötzliche Herztod ist die häufigste außerklinische Todesursache in Deutschland.

Die überwiegende Mehrzahl aller Patienten mit plötzlichem Herztod weisen initial ein Kammerflimmern auf. Bis zu Eintreffen des Rettungsdienstes ist ohne Reanimation das Kammerflimmern nicht selten in eine Asystolie übergegangen. Die einzige wirksame Behandlung im Rahmen der Reanimation stellt die Defibrillation das. Je früher die Defibrillation erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens ohne bleibende körperliche Schäden. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die überlebenswahrscheinlichkeit um 10 %.

Erfahrungsberichte aus aller Welt haben gezeigt ,dass

  1. medizinische Laien nach entsprechender Unterweisung im Rahmen der Reanimation die automatisierte externe Defibrillation sicher und erfolgreich durchführen können,
  2. die überlebensrate dadurch erheblich gesteigert werden kann.

Die Defibrillation durch Laien ersetzt nicht die Aufgaben des Rettungsdienstes. Sie verkürzt die Zeitspanne zwischen Auftreten des Kammerflimmerns und der Defibrillation und erhöht dadurch die Überlebenswahrscheinlichkeit.

Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und die Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.

Bei jedem Einsatz des AED ist zeitgleich der Rettungsdienst zu alarmieren.

Jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren. Es gilt hierzu die "Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation". Die Institution ist gemäß § 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die überprüfung der ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit des Gerätes und für die Beachtung der entsprechenden Sicherheitshinweise verantwortlich.